Am Mittwochvormittag, dem 15. Mai, leitete eine Funkstreife der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen einen Großraumtransport von der A5 auf den Parkplatz „Täubcheshöhle“ um. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass die in Deutschland zugelassene Fahrzeugkombination an eine ausländische Spedition vermietet war. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung und die Erlaubnis für den Großraumtransport waren jedoch nicht auf das aktuelle Transportunternehmen ausgestellt, wodurch der Transport illegal war. Zusätzlich entdeckten die Beamten unerlaubten Binnenverkehr (sogenannte Kabotage). Der Fahrer gab an, die Fahrzeugkombination in den letzten vier Wochen ausschließlich in Deutschland gefahren zu haben. Gemäß den Vorschriften darf sich ein Lkw unter bestimmten Bedingungen maximal sieben Tage im Bundesgebiet aufhalten und dabei drei Binnenfrachten durchführen. Anschließend muss eine „cooling-off“-Phase folgen, in der kein Binnentransport in Deutschland durchgeführt werden darf. Diese Regelung wurde offensichtlich missachtet. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, und das Transportunternehmen musste eine Sicherheitsleistung von 2500 Euro hinterlegen.
Gegen Mittag kontrollierten die Beamten auf demselben Parkplatz einen weiteren Großraum-/Schwertransport. Der Transportunternehmer beabsichtigte, eine angeblich 19 Tonnen schwere Baumaschine von Frankenthal nach Hamburg zu transportieren. Auch hier fehlten die erforderliche Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis für die Fahrzeugkombination. Tatsächlich wog die Fahrzeugkombination über 47 Tonnen statt der maximal zulässigen 40 Tonnen. Die Weiterfahrt wurde dem 34-jährigen Fahrer untersagt, und die Baumaschine muss nun mit einem anderen Fahrzeug weiterbefördert werden.
Sowohl der Fahrer als auch der Spediteur müssen nun mit entsprechenden Bußgeldverfahren rechnen. Zusätzlich wird gegen das Transportunternehmen eine vermögensabschöpfende Maßnahme geprüft.