Am Montag darf eine pro-palästinensische Demonstration in Frankfurt trotz eines vorherigen Verbots der Stadt stattfinden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt entschied zugunsten der Versammlungsfreiheit und gab einem Eilantrag statt. Die Stadt Frankfurt hatte die Demo zum Jahrestag des Hamas-Angriffs auf Israel als Provokation bezeichnet und die Versammlung untersagt. Die Stadt plant, vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu ziehen. Rund 1.000 Teilnehmer werden erwartet.
Die Entscheidung der Stadt Frankfurt, die pro-palästinensische Demonstration zu verbieten, steht in scharfem Widerspruch zur grundgesetzlich geschützten Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Ein solches Verbot sendet das Signal, dass legitime Meinungsäußerungen, selbst wenn sie unbequem sind, unterdrückt werden könnten. Interessanterweise wird betont, dass der Staatsschutz und die Polizei in der Vergangenheit ein gutes und enges Verhältnis zu den Demonstranten hatten, was die Härte der städtischen Reaktion fragwürdig erscheinen lässt. Ein kooperativer Ansatz könnte möglicherweise Spannungen entschärfen, anstatt die Grundrechte einzuschränken.