Am Montagnachmittag, dem 21. Oktober, beobachtete eine Zivilstreife der Polizei in der Neckarstraße eine Drogenübergabe zwischen zwei bereits polizeibekannten Männern. Nach der Übergabe kontrollierten die Beamten einen 41-jährigen Mann, bei dem sie Heroin fanden und sicherstellten. Gegen den Darmstädter wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erwirkte daraufhin beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnungen der beiden Männer. Bei der Durchsuchung der Wohnung eines 35-Jährigen entdeckten die Ermittler weiteres Heroin, eine Feinwaage, die häufig zur Abmessung von Drogen verwendet wird, sowie Bargeld und mehrere Handys.
Der 35-Jährige musste sich im Polizeipräsidium einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen. Dabei stellten die Ermittler fest, dass er keinen gültigen Aufenthaltstitel besaß. Am Dienstag, dem 22. Oktober, wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt, der seine Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt anordnete. Der 35-Jährige wurde daraufhin direkt dorthin überstellt.