Später Sonnenaufgang, früher Sonnenuntergang, dazu Nebel und nicht selten Regen oder Schnee: Gerade zum Jahresende hin wird die richtige Fahrzeugbeleuchtung zum entscheidenden Faktor für die Verkehrssicherheit.
Inzwischen verfügen viele Fahrzeuge über eine automatische Tagfahrlichtfunktion, die jedoch in der Regel nur die vorderen Lichter einschaltet. Das reicht bei herbst- und winterlichen Bedingungen oft nicht aus. Die Lichtautomatik erkennt in der Regel auch weder Nebel noch diesiges Wetter. Daher ist es oft ratsam, das Abblendlicht aktiv einzuschalten. Dies ist bei schlechter Sicht tagsüber sogar vorgeschrieben.
Wichtig: Außerhalb geschlossener Ortschaften sollte nachts – natürlich ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden – das Fernlicht genutzt werden. Schlechte Sicht ist nach wie vor eine der häufigsten Unfallursachen; der größere Lichtkegel des Fernlichts verbessert die Sicht erheblich. Moderne Autos verfügen auch über eine Lichtautomatik, die den Wechsel zwischen Abblend- und Fernlicht selbstständig vornimmt und den Lichtkegel zum Teil individuell an die Straße und den Verkehr anpasst.
Bei Nebel oder Schneefall sollte das Fernlicht dagegen vermieden werden, da es die Sichtverhältnisse verschlechtern kann. Nebelscheinwerfer sind hier eine gute Wahl. Sie leuchten die Straße quasi unter dem Nebel hindurch flach aus und verbessern die Sicht. Sobald sich die Lichtverhältnisse bessern, müssen die Nebelscheinwerfer wieder ausgeschaltet werden.
Bei manchen Autos mit modernen LED-Lichtsystemen wird der Nebelscheinwerfer durch das sogenannte Schlechtwetterlicht ersetzt. Es hat eine ähnliche Funktion, wobei das Licht breiter gestreut wird, die Leuchten aber nicht so tief verbaut sind. Zu erkennen ist es an dem Symbol mit einer Regenwolke und dem Symbol des Nebelscheinwerfers.
Nur wenn die Sicht durch Nebel auf weniger als 50 Meter eingeschränkt ist, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Diese Distanz kann man an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen, die auf Landstraßen und Autobahnen im 50-Meter-Abstand aufgestellt sind. Mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte gilt eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden, es gibt allerdings keine Pflicht. Sobald sich die Sichtverhältnisse verbessern, muss die Nebelschlussleuchte wieder deaktiviert werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.
Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 25 bzw. 35 Euro.
Um die Fahrzeugbeleuchtung richtig einzustellen, empfiehlt der ADAC Autofahrern, sich mit dem Lichtsystem ihres Fahrzeugs und vor allem mit den unterschiedlichen Lichtsymbolen auseinanderzusetzen. Diese werden unter anderem in der Betriebsanleitung des Autos erklärt.
Weitere Informationen zum Thema Licht finden Sie auf adac.de
Text: ADAC