Darmstadt: Scharfe Schusswaffe & illegale Geldspielautomaten – Überbehördliche Kontrolle dreier Lokalitäten

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Am Donnerstagabend, dem 25. Januar, führten Einsatzkräfte in der Darmstädter Bismarckstraße umfangreiche, überbehördliche Kontrollen in Gaststätten und Gewerbeeinrichtungen durch. Die Aktion, die in Zusammenarbeit mit Mitarbeitenden des Finanz-, Gewerbe- und Veterinäramts der Stadt Darmstadt, des Hauptzollamts Darmstadt und der Staatsanwaltschaft Darmstadt stattfand, erstreckte sich über den Zeitraum von 18.45 Uhr bis 22 Uhr. Insgesamt wurden drei Lokalitäten überprüft, und dabei wurden 16 Personen kontrolliert.

In der ersten Lokalität stießen die Polizeikräfte auf eine 38-jährige Frau aus Darmstadt, die sich offenbar ohne gültige Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aufhält. Sie wurde für weitere kriminalpolizeiliche Maßnahmen auf die Wache genommen. Zusätzlich wurden im Gastraum zwei illegale Geldspielautomaten entdeckt, die vor Ort amtlich versiegelt wurden. Gegen den Betreiber wurde ein Verfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Glücksspiels eingeleitet.

Ein weiterer Gaststättenbetreiber muss sich ebenfalls strafrechtlich verantworten, da in seiner Lokalität ein nicht zugelassenes Gerät festgestellt wurde. Nach der Auswertung erfolgte die Versiegelung. Im Zuge der überbehördlichen Maßnahmen durchsuchten die Einsatzkräfte auch ein Café, auf das intensive Ermittlungen der Darmstädter Kriminalpolizei den Verdacht des Handels mit Betäubungsmitteln, Waffen und des unerlaubten Glücksspiels lenkten.

Aufgrund dieses Verdachts erwirkte die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen Durchsuchungsbeschluss beim Amtsgericht Darmstadt, der am Donnerstagabend vollstreckt wurde. Bei der Durchsuchung wurde eine geladene Schusswaffe sichergestellt, und drei illegale Geldspielautomaten wurden entdeckt. Die Einsatzkräfte beschlagnahmten etwa 1.300 Euro Bargeld, das ersten Erkenntnissen zufolge mit dem Glücksspiel in Zusammenhang stehen könnte.

Der Betreiber des Cafés erwartet ein Strafverfahren, in dem er sich unter anderem wegen des Verstoßes nach dem Waffengesetz und des Veranstaltens eines unerlaubten Glücksspiels verantworten muss. Ebenfalls wurde gegen eine 38-jährige Frau aus Georgien ein Verfahren eingeleitet, da sie keine gültige Aufenthaltsberechtigung vorweisen konnte. 

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