Am Dienstag, dem 23. Januar, führten Beamte des Kommissariats 10 der Heppenheimer Kriminalpolizei im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, initiiert durch einen richterlichen Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt, eine Durchsuchung in den Wohnräumen eines 33-jährigen Mannes und einer 28-jährigen Frau aus Bensheim durch. Das Ermittlungsverfahren richtete sich gegen die beiden Personen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Waffengesetz.
Bei der Durchsuchung stießen die Polizisten auf eine Vielzahl von Waffen sowie Substanzen, die nach derzeitigem Ermittlungsstand unter das Doping- bzw. Arzneimittelgesetz fallen. Besonders hervorzuheben ist dabei der Fund einer Armbrust mit mehreren Pfeilen, eines täuschend echt aussehenden Luftdruckgewehrs mit Schalldämpfer und Zielfernrohr sowie einer ebensolchen Kurzwaffe.
Der 33-jährige Mann, gegen den bereits seit mehreren Jahren ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot besteht, und die 28-jährige Frau wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vorläufig festgenommen. Nach einer ersten Befragung und den notwendigen Untersuchungen wurden sie jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt. Beiden Personen wird nun in einem Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Verstößen gegen das Doping- und Arzneimittelgesetz der Prozess gemacht.
Die sichergestellten Waffen werden eingehend untersucht, um ihre Herkunft und mögliche Verwendung in Straftaten zu klären. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt wird die weiteren Schritte im Ermittlungsverfahren koordinieren, während die Kriminalpolizei ihre Arbeit fortsetzt, um sämtliche relevanten Informationen zu sammeln und die Hintergründe dieser Angelegenheit aufzuklären.