Am 1. März 2024 fand an der Spitze des größten hessischen Regierungsbezirks ein bedeutender Wechsel statt: Prof. Dr. Jan Hilligardt, renommierter Wissenschaftler im Bereich der Regionalplanung aus Dieburg und langjähriger Direktor des Landkreistags, wurde zum neuen Regierungspräsidenten des Regierungspräsidiums in Darmstadt ernannt. Anlässlich seines offiziellen Amtsantritts besuchte er kürzlich Landrat Christian Engelhardt im Landratsamt Heppenheim.
„Da ich selbst lange Zeit im Hessischen Landkreistag tätig war, kenne ich Jan Hilligardt bereits seit einigen Jahren. Ich freue mich daher auf die künftige Zusammenarbeit mit einem vertrauten Gesicht. Ich wünsche ihm alles Gute für seine neuen Aufgaben“, äußerte Landrat Christian Engelhardt bei dem Treffen in der Kreisstadt. Die beiden hatten zahlreiche Themen zu besprechen, da zwischen dem Kreis und dem Regierungspräsidium eine Vielzahl von Verbindungen besteht.
Neben seiner Rolle als Aufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium eng in wichtige überregionale Projekte des Kreises eingebunden. Beim Treffen tauschten sich Landrat Christian Engelhardt und Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt beispielsweise über den aktuellen Stand des Haushaltsgenehmigungsverfahrens aus. Auch die Regionalplanung für Südhessen stand auf der Tagesordnung, da sie den Rahmen für die künftige Flächenentwicklung des Kreises und der gesamten Region setzt. Das Regierungspräsidium Darmstadt spielt dabei eine entscheidende Rolle, indem es die entsprechenden Entwurfsplanungen erarbeitet, die von der Regionalversammlung in Frankfurt verabschiedet werden sollen. Darüber hinaus diskutierten sie über die wirtschaftliche Ausrichtung der Region, da sie gemeinsam die richtigen Schwerpunkte setzen möchten.
Der Regierungsbezirk Darmstadt zählt zu den wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands und Europas und umfasst den südlichen Teil Hessens mit den Metropolen Frankfurt und Wiesbaden sowie dem Rhein-Main-Gebiet. Das Regierungspräsidium, als Kompetenzzentrum der Landesverwaltung, vertritt die Landesregierung in den ihm übertragenen Aufgaben, vollzieht Landes-, Bundes- und Europarecht und sorgt für eine einheitliche Rechtsanwendung.