Groß-Zimmern/Groß-Umstadt/Münster/Pfungstadt/Griesheim
In der Nacht von Freitag, dem 24. Januar, auf Samstag, den 25. Januar, führten die Polizeistationen Dieburg und Pfungstadt gemeinsam mit den örtlichen Ordnungsämtern und weiteren Behörden groß angelegte Kontrollen in insgesamt elf Lokalitäten durch. Unterstützt wurden sie dabei vom Veterinäramt Darmstadt-Dieburg, dem Hauptzoll- und Finanzamt Darmstadt sowie Vertretern des Regierungspräsidiums und des Gewerbeamts Seeheim-Jugenheim.
Der Fokus der Aktion lag auf der Bekämpfung von illegalem Glücksspiel, Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes, Hygienevorschriften und Aufenthaltsrecht. Zwischen 19 Uhr und 1:30 Uhr kontrollierten die Beamten 123 Personen in Wettbüros, Shishabars und Gaststätten.
Schließung von Lokalen wegen Verstößen
In einem Café in Groß-Zimmern entdeckten die Einsatzkräfte ein verstecktes Hinterzimmer, in dem mutmaßlich illegales Glücksspiel stattfand. Die Beamten stellten Utensilien wie Jetons sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Betreiber ein. Wegen weiterer Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und die Spielverordnung wurde die Gaststätte geschlossen und versiegelt.
Ähnlich erging es einer Spielhalle in Groß-Zimmern: Das Ordnungsamt stellte Verstöße gegen das Spielhallengesetz fest, darunter fehlende Ausweiskontrollen und mangelnde Trennwände zwischen Automaten. Auch hier wurden die Räumlichkeiten versiegelt.
Fehlende Zulassungen und hohe Bußgelder
In einer Pfungstädter Spielhalle fehlte bei zwei Geräten die gesetzlich vorgeschriebene PTB-Zulassung, was den Spielerschutz gefährdete. Zudem wiesen zwei weitere Geräte veraltete Software auf. Die Stadtpolizei Pfungstadt und das Finanzamt Darmstadt verhängten Bußgelder in Höhe von etwa 30.000 Euro und versiegelten die Geräte.
Auch in einer Griesheimer Sportbar wurden Verstöße festgestellt. Zwei Glücksspielgeräte hatten keine Prüfplaketten und waren nicht an das OASIS-System angeschlossen, wodurch der Spielerschutz ebenfalls nicht gewährleistet war. Beide Geräte wurden versiegelt, und der Betreiber muss mit einem Bußgeld von rund 5.000 Euro rechnen.
Fazit
Die Kontrollaktion zeigt, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Behörden ist, um illegale Aktivitäten und Verstöße konsequent zu ahnden und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten.