Seit einigen Jahren verfolgt Hessen Mobil entschlossen die Realisierung eines fahrbahnbegleitenden Rad- und Gehwegs entlang der Landesstraße L 3413 zwischen Groß-Umstadt und seinem Ortsteil Raibach.
Nun ist es geplant, das erforderliche Baurechtsverfahren im Jahr 2024 beim Hessischen Verkehrsministerium einzuleiten.
Die Planung des Radwegs sowie die Verlegung des Raibachs sind bereits seit einiger Zeit abgeschlossen, sowohl in planerischer als auch in naturschutzfachlicher Hinsicht. Auch die Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden sind weitgehend abgeschlossen.
Im vergangenen Jahr lag der Fokus auf dem notwendigen Grunderwerb. Ein Wertermittlungsgutachten wurde im ersten Halbjahr 2023 erstellt, um den Wert der betroffenen Grundstücke festzustellen.
Basierend auf diesem Gutachten führte Hessen Mobil im Sommer 2023 gemeinsam mit der Stadt Groß-Umstadt und der Hessischen Landgesellschaft zahlreiche Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern. Dies war von großem Erfolg gekrönt, denn mit sieben der acht Eigentümer konnte eine schriftliche Einigung erzielt werden. Lediglich in einem Fall war dies trotz wiederholter Versuche nicht möglich.
Nun müssen private und öffentliche Interessen gegeneinander abgewogen werden, um zu entscheiden, ob im Rahmen des Baurechtsverfahrens eine Enteignung erforderlich ist. Dafür sind jedoch weitere vorlaufende Maßnahmen notwendig, die bereits seit Anfang dieses Jahres laufen.
Aufgrund dieser Umstände konnte das Baurechtsverfahren für den Raibach-Radweg nicht wie geplant im vergangenen Jahr beim Hessischen Verkehrsministerium eingeleitet werden.
Alle Beteiligten setzen sich nun mit vollem Einsatz dafür ein, die erforderlichen vorlaufenden Maßnahmen schnellstmöglich abzuschließen und das Baurechtsverfahren noch in diesem Jahr zu beantragen.