Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung am Mittwoch, den 22. Mai, bedeutende Änderungen bei der Parkgebührenordnung und der Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Diese Beschlüsse müssen jedoch noch von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.
Mobilitätsdezernent Wandrey äußerte sich zu den Beschlüssen: „Mit diesen beiden Maßnahmen machen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Ordnung und Flexibilität bei der Gestaltung und Nutzung der städtischen Parkräume. Durch die Anpassungen profitieren vor allem die Anwohner in stark verkehrsbelasteten Quartieren.“
Ein wesentlicher Punkt der Beschlüsse betrifft die Anpassung der Parkgebührenordnung gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Freiburger Gebührensatzung für das Anwohnerparken aus dem Jahr 2023. Demnach müssen Bewohnerparkgebühren durch eine Rechtsverordnung und nicht durch eine Satzung geregelt werden. Daher wurden die Parkgebühren insgesamt, einschließlich der Bewohnerparkgebühren, in einer neuen Rechtsverordnung zusammengefasst. Diese Vereinheitlichung trägt zur Gleichberechtigung bei und verringert die Komplexität des Systems. Zudem wird der Umgang mit älteren Parkzonen neu definiert, sodass nun auch in bestimmten Bereichen Bewohnerparkausweise gemäß der neuen Ordnung ausgestellt werden können.
Ein weiteres zentrales Element der Neuregelung ist die Reduzierung der Parkgebühren in der Gebührenzone IV, Mathildenhöhe. Oberbürgermeister Hanno Benz erklärte dazu: „Die reduzierten Gebühren sollen denjenigen zugutekommen, die ein berechtigtes Interesse haben, im Quartier Mathildenhöhe kurzzeitig zu parken, wie etwa Gäste von Anwohnern oder Gewerbetreibende. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die notwendige Lenkungswirkung auch mit geringeren Gebühren erreicht werden kann. Besuchern des Weltkulturerbes Mathildenhöhe wird weiterhin die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs empfohlen.“
Im Bereich der Parkraumbewirtschaftung wurden ebenfalls Anpassungen vorgenommen. So sollen insbesondere die Innenstadtgebiete und das Kapellplatzviertel sowie die Zone Mathildenhöhe aufgrund des hohen Parkdrucks stärker reguliert werden. Diese Zonen erhalten daher eine Bewirtschaftungszeit von 6 bis 22 Uhr und eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. In anderen Zonen, wie Martinsviertel und Bessungen, werden die Bewirtschaftungszeiten leicht angepasst und die Höchstparkdauer auf 4 Stunden verlängert, um eine bessere Nutzung zu ermöglichen.
Insgesamt zielen diese Änderungen darauf ab, die Nutzung der Parkräume in Darmstadt effizienter und gerechter zu gestalten, wobei der Fokus auf die Bedürfnisse der Bewohner, Gewerbetreibenden und Besucher gelegt wird.