Am Donnerstag (21.03.), in der Zeit zwischen 10.00 und 17.00 Uhr, führten Beamtinnen und Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Kontrollen mit dem Schwerpunkt Personenbeförderung bei Taxis und Mietwagen an den großen Taxiständen im Stadtgebiet Darmstadt, am Bahnhof Dieburg und im Bereich Michelstadt/Erbach durch. Unterstützt wurden sie hierbei durch Kollegen des 1. Polizeireviers, vom Verkehrsdienst Mainz und vom Hauptzollamt Darmstadt. 48 Taxis und eine Krankenfahrt in Form eines Liegendtransports, wurden genauer unter die Lupe genommen.
Neben fehlenden Dokumenten wie Führerscheinen zur Personenbeförderung und Auszüge aus der Genehmigungsurkunde, wurden in zwei Fällen abgelaufene Dokumente sowie ein nicht geeichtes Taxameter festgestellt. Der 25 Jahre alte Fahrer des Krankentransportes, den die Ordnungshüter am Vormittag in der Bismarckstraße in Darmstadt stoppten, war nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins zur Fahrgastbeförderung. Außerdem ergab sich der Verdacht, dass seine Fahrtüchtigkeit durch den Konsum berauschender Mittel beeinträchtigt war. Er musste daraufhin eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Der vom Unternehmen entsandte Ersatzfahrer war ebenfalls nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins, so dass dieser für die Weiterfahrt nicht eingesetzt werden konnte. Der nächste Ersatzfahrer würde etwa 30 Minuten nach dem ersten Ersatzfahrer eintreffen, so die Aussage des Unternehmers. Als er in diesem Zusammenhang erwähnte, dass der zweite Ersatzfahrer im Besitz eines „Busführerscheins“ sei, wurde der Unternehmer darauf hingewiesen, dass der „Busführerschein“ kein Führerschein zur Fahrgastbeförderung darstelle. Demnach dürfe der zweite Ersatzfahrer die Krankenfahrt ebenfalls nicht übernehmen und fortsetzen. Der Unternehmer wurde aufgefordert einen Ersatztransport mit qualifiziertem Personal an die Kontrollstelle zu beordern. Wegen der bereits vergangenen Wartezeit und der Tatsache, dass erst ein Ersatztransport zur Kontrollstelle beordert werden musste, wurde der Gesundheitszustand des Mannes, der vom Krankenhaus nach Hause transportiert werden sollte, von der Besatzung eines hinzugerufenen Rettungswagens überprüft, denn seit Kontrollbeginn war bereits mehr als eine Stunde vergangen. Nachdem festgestellt wurde, dass die bisherige Wartezeit und das Warten auf den zweiten Ersatzfahrer keine Gesundheitsgefährdung darstellte, konnte schlussendlich erst nach etwa eineinhalb Stunden von der Polizei die Weiterfahrt wieder gestattet werden.
Gegen den Fahrer und den Unternehmer wurden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Quelle: Polizei