Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien in einem Militärkrankenhaus sowie im Gefängnis des Militärgeheimdienstes Gefangene, die der gegen das Assad-Regime aufbegehrenden Opposition zugerechnet wurden, gefoltert und ihnen schwere körperliche sowie seelische Schäden zugefügt zu haben. Nun steht der Angeklagte heute im Oberlandesgericht Frankfurt am Main vor Gericht.
Textauszug: OLG Frankfurt