Am Mittwochnachmittag (29. Januar) wurde die Fahrt eines 31-jährigen Autofahrers aus Rheinland-Pfalz auf der A 60 bei Rüsselsheim abrupt gestoppt. Der Mann, der per Haftbefehl gesucht wurde, hatte seine Autokennzeichen bereits in der Fahndung der Polizei, und für das Fahrzeug bestand seit 2023 keine Versicherung mehr. Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass gegen den Fahrer zwei Pfändungsbeschlüsse der Staatsanwaltschaft vorlagen, die insgesamt mehr als 4000 Euro betrugen. Daraufhin beschlagnahmten die Beamten den BMW und veranlassten das Abschleppen des Fahrzeugs.
Nachdem der Fahrer die im Haftbefehl festgelegte Geldstrafe von 4800 Euro beglichen hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt. Nun muss er sich wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz in einem Ermittlungsverfahren verantworten.