Erstmals wurde die Afrikanische Schweinepest bei einem Hausschwein in Hessen nachgewiesen. Betroffen ist ein Betrieb mit neun Schweinen in Biebesheim am Rhein.
Während einer Kontrolle in diesem Betrieb (Groß-Gerau) wurde bei einem Tier mit Krankheitssymptomen eine Blutprobe genommen, wie das hessische Landwirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Das Hessische Landeslabor bestätigte den Verdacht auf Afrikanische Schweinepest (ASP). Daraufhin wurden die Tiere unter tierärztlicher Aufsicht getötet.
Schutzzone um den Betrieb
Rund um den Betrieb wird nun eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen sind der Handel mit Schweinen und Schweinefleischprodukten sowie die Schlachtung stark eingeschränkt.
„Schlachtprodukte aus dieser Zone dürfen nur noch innerhalb Deutschlands vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware)“, erklärte das Ministerium weiter. Auch Gülle, Mist und benutzte Einstreu dürfen nicht aus der Zone gebracht werden. Diese Zone erstreckt sich auch nach Rheinland-Pfalz. In dem betroffenen Gebiet auf hessischer Seite befinden sich rund 3.500 Schweine.
Erster Fall bei Wildschwein im Kreis Groß-Gerau
Der erste ASP-Fall in Hessen wurde Mitte Juni bei einem Wildschwein im Kreis Groß-Gerau festgestellt. Daraufhin richteten die Behörden eine Sperrzone ein.
Innerhalb der sogenannten Restriktionszone gelten bestimmte Einschränkungen für die Öffentlichkeit, wie beispielsweise eine Leinenpflicht für Hunde sowie Einschränkungen für Jagd und Landwirtschaft. „Elektrozäune entlang des Kerngebiets sollen die Wanderung infizierter oder erkrankter Tiere nach außen verhindern“, so das Ministerium.
Mehr als 7.500 Hektar wurden bereits von Teams mit speziellen Kadaversuchhunden und Drohnen abgesucht. „Bisher wurden dabei 15 positive Fälle entdeckt.“