Auf dem Parkplatz der Großsporthalle Rüsselsheim kontrollierten Beamte der Verkehrskontrollgruppe der Polizeidirektion Groß-Gerau, mit Unterstützung der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen, der Stadtpolizei, des Zolls und des Bundesamtes für Logistik und Mobilität am Donnerstag (09.11.), in der Zeit zwischen 12.00 und 18.00 Uhr, insgesamt 17 Lastkraftwagen.
Hierbei wurden sowohl Fahrzeuge aus dem Stadtbereich Rüsselsheim aufgenommen und der Kontrollstelle zugeführt als auch Fahrzeuge von den umliegenden Autobahnen zu der Kontrollstelle geleitet.
Neben der Überprüfung der Fahrzeuge mit Hinblick auf die Ladungssicherung, die Fahrzeugabmessungen und den allgemeinen technischen Fahrzeugzustand, standen die Überprüfung von Vorschriften des Aufenthalts-, Arbeitsgenehmigungs- und Sozialversicherungsrechts sowie die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten und das Auffinden von Schmuggelware im Fokus.
Ein LKW-Fahrer aus dem Landkreis Offenbach zeichnete seine Lenk- und Ruhezeiten an 25 der vergangenen 29 Tage falsch oder gar nicht auf. Gegen ihn wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet und er muss mit einem Bußgeld von knapp 1900 Euro rechnen. Das Unternehmen wird zudem mit einem Bußgeld von über 3000 Euro belegt.
Bei einem türkischen Gespann wurde die Ladungssicherung sowie nicht eingehaltene Bestimmungen zum Fahrpersonalrecht bemängelt, der Verstoß der mangelhaften Ladungssicherung wurde vor Ort in bar erhoben, bei dem Verstoß zu den Bestimmungen des Fahrpersonalrechts wurde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Bei einem deutschen Brummifahrer fehlte die erforderliche Abfalltafel und das Gespann muss aufgrund von nicht eingetragenen technischen Veränderungen zur Abnahme beim TÜV vorgeführt werden.
Bei einem polnischen Latswagenfahrer war die Unternehmersperre im Kontrollgerät nicht gesetzt, es wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung rund 150 Euro erhoben. Zudem wurde ihm aufgrund mangelhafter Reifenprofile eine Mängelkarte ausgehändigt. Er muss nun zeitnah die Behebung der Mängel nachweisen.
Ein Gespann aus Luxemburg wies Mängel bei der Ladungssicherung auf, weshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 90 Euro erhoben wurde. Nach erfolgter Nachbesserung bei der Ladungssicherung durfte der Fahrer seine Fahrt aber fortsetzen.
Bei einem weiteren polnischen Fahrer wurde bei der Kontrolle eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h festgestellt und daraufhin an Ort und Stelle eine Sicherheitsleistung von 180 Euro erhoben.
Bei zwei weiteren Fahrern konnte durch die Kontrolleure eine falsch angebrachte TÜV-Plakette bemerkt werden. Die Fahrer wurden nach Aushändigung einer Mängelkarte vor Ort entlassen.
Sieben Lastwagen konnten ihre Fahrt ohne Beanstandungen wieder fortsetzen.
Text: Polizei