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Sonntag, 24. November 2024
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Rüsselsheim: Polizei, Stadtpolizei, Finanzamt und Zoll kontrollieren gemeinsam/Zahlreiche Verstöße in Lokalen

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Einsatzkräfte der Polizeidirektion Groß-Gerau und des Polizeipräsidiums Südhessen haben am Dienstag (21.11.), gemeinsam mit Beamtinnen und Beamten des Finanzamts, des Zolls, Mitarbeitenden der Stadtpolizei Rüsselsheim und Raunheim sowie einem Sachverständigen für Glücksspielautomaten 29 Lokalitäten im Stadtgebiet kontrolliert. Die Kontrollen dienten unter anderem der Überprüfung möglicher illegaler Geldspielautomaten. Weiterhin wurden durch das Finanzamt die bestehenden Kassensysteme in den Lokalen auf ihre Zulässigkeit überprüft. Zudem wurde die Einhaltung der Gaststättenkonzessionen und die Vorschriften nach dem Jugendschutzgesetz überprüft. Der Zoll überprüfte zudem die korrekte Versteuerung der zum Verkauf angebotenen Waren, insbesondere des Tabaks. Ziel war die nachhaltige Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls, sowie die konsequente Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Zwischen 17.00 und 1.00 Uhr wurden von den Ordnungshütern hierbei insgesamt 203 Personen kontrolliert und mehrere Verstöße registriert.

In einer Lokalität wurde der Verkauf von Getränken ohne Pfandsiegel festgestellt und entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Weiterhin waren in zwei Betrieben als Notausgang gekennzeichnete Türen versperrt, verschlossen oder zugestellt, sodass eine Nutzung nicht mehr möglich war. Bei einem Lokalbetreiber befand sich in den Räumlichkeiten eine Person unter 18 Jahren, welcher der Zutritt in das Raucherlokal untersagt ist.

In einem Kiosk konnten ungekühlte Lebensmittel festgestellt werden, welche zum Verkauf angeboten wurden, obwohl eine dauerhafte Kühlung zwingend vorgeschrieben ist. Der Verkauf wurde vor Ort untersagt und eine Meldung an das Gesundheitsamt gefertigt.

In einem weiteren Kiosk wurde Lutschtabak verkauft, obwohl die angebotenen Produkte in Deutschland nicht verkauft werden dürfen, da sie keine Zulassung nach dem Lebensmittelgesetz haben. Es wurden 242 Dosen sichergestellt. Im gleichen Kiosk wurden zudem 74 Liquides ohne Steuerbanderole beschlagnahmt.

In vier Betrieben wurden Kassensysteme genutzt, welche nicht über die vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen verfügten. Im Rahmen von fünf durchgeführten Kassenüberprüfungen wurden beim Kassensturz in drei Fällen gravierende Abweichungen zum eigentlichen Kassenbestand festgestellt. In einem Fall wurde seit mehr als drei Monaten der täglich erforderliche Tagesabschluss nicht durchgeführt. Die Verantwortlichen werden sich nun in entsprechenden Ermittlungsverfahren zu verantworten haben.

In zwei Shishabars wurden fehlende bzw. fehlerhaft angebrachte CO-Warner beanstandet. Dem Betreiber der Bar mit fehlenden CO-Warnern wurde der Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt und das Lokal entsprechend belüftet.

In zwei Lokalitäten konnte jeweils ein illegal betriebener Geldspielautomat festgestellt werden. Einer dieser Automaten wurde an Ort und Stelle sichergestellt, der andere Geldspielautomat muss durch den Ladeninhaber umgehend entfernt werden. Die Verantwortlichen erwarten Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern im teilweise hohen vierstelligen Bereich.

In insgesamt vier Lokalen wurden jeweils zwei Glücksspielautomaten festgestellt, an denen kein gültiges Zulassungszeichen gemäß der Spielverordnung angebracht war. Der Betrieb der Glücksspielautomaten wurde dem jeweiligen Betreiber sofort untersagt und die Geräte vor Ort versiegelt. Diese Betreiber erwarten ebenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Bei insgesamt zwölf Betreibern von Geldspielautomaten konnte kein Anschluss oder Zugang an das Spielersperrsystem OASIS festgestellt werden. 14 Automaten wurden deshalb versiegelt und der Betrieb untersagt. In weiteren zwei Lokalen war die Spielerkarte in den Glücksspielgeräten dauerhaft eingesteckt. In einem Lokal spielte eine Person an zwei Geldspielautomaten zeitgleich. Diese Verstöße stellen ebenfalls Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 2500 Euro pro Automat geahndet werden.

In einem Lokal wurden zwei Geldspielautomaten betrieben, obwohl kein entsprechendes Aufsichtspersonal vor Ort war. Der Betrieb wurde untersagt und das Lokal durch die Stadtpolizei Rüsselsheim geschlossen und versiegelt.

In sieben Lokalitäten wurden keine Beanstandungen festgestellt.

Text: Polizei

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