Der Biber hat sich im Odenwaldkreis inzwischen in nahezu allen Kommunen angesiedelt. Seine Aktivitäten tragen erheblich zur Förderung der Biodiversität und zur Schaffung neuer Lebensräume bei. Gleichzeitig scheut der Biber die Nähe des Menschen nicht und errichtet seine Bauten oft in unmittelbarer Nähe von Siedlungen, Straßen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dies kann jedoch zu Konflikten führen, beispielsweise durch Überschwemmungen oder Schäden an Gehölzen durch Fraß und Fällung.
Besonders (Obst-)Bäume, die in der Nähe von Gewässern stehen, sind gefährdet. Doch mit geringem Aufwand und kostengünstigen Maßnahmen können Bäume effektiv geschützt werden. Der Fachbereich Landschaftspflege des Landratsamts empfiehlt eine einfache, aber wirkungsvolle Methode:
Effektiver Schutz mit Drahtgeflecht
Ein Drahtgitter, wie beispielsweise ein Sechseckgeflecht, kann als Verbissschutz um den Baumstamm angebracht werden, um das Annagen durch den Biber zu verhindern. Damit der Biber das Gitter nicht verschieben kann, sollte es zusätzlich mit Zeltheringen oder ähnlichen Befestigungen im Boden verankert werden.
Wichtige Hinweise für die Anbringung:
- Abstand halten: Besonders bei jungen Bäumen muss ein ausreichender Abstand zum Stamm eingehalten werden, damit das Gitter nicht in den Baum einwächst, wenn dieser im Umfang zunimmt.
- Nachjustieren: Der Schutz sollte regelmäßig kontrolliert und bei dickeren Baumstämmen rechtzeitig gelockert werden.
Nur ausgewählte Bäume schützen
Es ist sinnvoll, sich auf wertvolle oder noch unbeschädigte Bäume zu konzentrieren. Bereits gefällte Bäume können als Nahrungsquelle und Baumaterial für den Biber liegen gelassen werden, um ihm eine Alternative zu bieten.
Zusammenarbeit mit Behörden
Alle weitergehenden Maßnahmen im Umgang mit den Auswirkungen von Biberaktivitäten müssen mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden. Der Biber steht unter strengem Schutz, und Verstöße – wie die Zerstörung seiner Fortpflanzungs- oder Ruhestätten – können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Kontakt bei Konflikten:
Bei Problemen sollten sich Betroffene an die Untere Naturschutzbehörde oder die zuständigen Bibermanagerinnen und Bibermanager wenden. Gemeinsam werden individuelle Lösungen erarbeitet.
- Untere Naturschutzbehörde Odenwaldkreis:
AbteilungUntereNaturschutzbehoerde@odenwaldkreis.de - Regierungspräsidium Darmstadt:
naturschutz-schutzgebiete@rpda.hessen.de - Forstamt Michelstadt:
lukas.acker@forst.hessen.de - Forstamt Beerfelden:
ForstamtBeerfelden@forst.hessen.de
Mit diesen Maßnahmen und der richtigen Unterstützung ist ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Biber möglich.