Mehrere Landkreise rufen zu einem verantwortungsvollen Verhalten in der Natur während der Brut- und Setzzeit auf. Eine entsprechende Empfehlung hat der Main-Taunus-Kreis herausgegeben, um auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Wildtieren zwischen März und September hinzuweisen. In dieser Zeit ziehen viele Tierarten ihren Nachwuchs auf und reagieren empfindlich auf Störungen.
Wie Erste Kreisbeigeordnete Madlen Overdick erklärt, dürfen Gehölze und Bäume nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde beschnitten oder gefällt werden. „Mit umsichtigem Verhalten kann jeder einen wertvollen Beitrag zum Tier- und Artenschutz leisten“, so die Umweltdezernentin.
Spaziergängerinnen und Spaziergänger werden gebeten, ihre Hunde nicht frei über Wiesen, Felder oder durch Gebüsch laufen zu lassen. Bodenbrütende Vögel wie Feldlerche oder Rebhuhn könnten sonst gefährdet werden. Auch Menschen sollten landwirtschaftliche Flächen meiden, um die Brutstätten nicht zu stören und frisch eingesäte Felder zu schützen.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit Jungtieren geboten: Werden Rehkitze von Hunden aufgespürt, kann dies dazu führen, dass die Mutter ihr Jungtier nicht mehr annimmt. Zudem können aufgescheuchte Wildtiere auf Straßen laufen und Unfälle verursachen. In Naturschutzgebieten ist das Verlassen der Wege untersagt, und Hunde müssen an der Leine geführt werden – Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden. Informationen über weitergehende Regelungen zur Leinenpflicht geben die örtlichen Ordnungsämter.
Auch das rücksichtsvolle Verhalten beim Picknicken wird betont. „Wer Abfälle hinterlässt, gefährdet nicht nur das Landschaftsbild, sondern auch Tiere“, so Overdick. Besonders offene Verpackungen und Dosen stellen eine Verletzungsgefahr für Wildtiere wie Füchse, Igel und Mäuse dar.
Zusätzlich erinnert Kreisbeigeordneter Axel Fink daran, dass weiterhin Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gelten. Betroffen sind unter anderem die Kreise Flörsheim, Hattersheim, Hochheim, Kriftel und Teile von Hofheim. In diesen Regionen gelten besondere Vorschriften für Landwirtschaft, Jagd und private Spaziergänger, die sich an die vorgegebenen Wege halten müssen, um Wildschweine nicht aufzuschrecken.
Die ASP ist für Menschen ungefährlich, bedroht jedoch Wild- und Hausschweine und stellt eine Herausforderung für die Landwirtschaft dar. „Durch die gemeinsame Anstrengung ist es uns bisher gelungen, die ASP aus der Region fernzuhalten“, betont Fink. „Wir setzen weiterhin auf das verantwortungsbewusste Verhalten der Bevölkerung, um diesen Erfolg fortzuführen.“
Diese Empfehlungen wurden vom Main-Taunus-Kreis herausgegeben und gelten für mehrere betroffene Landkreise. Weitere Informationen zu spezifischen regionalen Regelungen sind bei den jeweiligen Behörden erhältlich.