Aufgrund neuer Nachweise des Afrikanischen Schweinepest-Virus (ASP) bei Wildschweinkadavern in Riedstadt-Leeheim und im Naturschutzgebiet Kühkopf hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die Erweiterung der bisherigen Restriktionszone koordiniert und die genauen Grenzen festgelegt.
Da die infizierten Kadaver deutlich südlich des bisherigen Kerngebiets entdeckt wurden, musste die Restriktionszone nach Süden ausgeweitet werden. Neu betroffen sind nun Teile der Stadt Darmstadt sowie nordwestliche Bereiche des Landkreises Bergstraße. Zudem liegt der Landkreis Groß-Gerau nun vollständig innerhalb der Restriktionszone, und auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind zusätzliche Gebiete hinzugekommen. In den Landkreisen Offenbach, Main-Taunus sowie in den kreisfreien Städten Wiesbaden und Frankfurt bleibt die bestehende Restriktionszone unverändert. Die neuen Virusfunde in Hessen haben auch zu einer Erweiterung der Restriktionszone südlich von Mainz geführt, wo die rheinland-pfälzischen Behörden die notwendigen Maßnahmen ergreifen.
Die von den aktuellen Veränderungen betroffenen Landkreise und die Stadt Darmstadt werden bald Allgemeinverfügungen zur Ausweisung der Restriktionszone erlassen. Innerhalb dieser Zone gelten dann wieder bestimmte Einschränkungen, wie beispielsweise eine allgemeine Leinenpflicht für Hunde und das Verbot, im Wald die Wege zu verlassen. Alle tot aufgefundenen Wildschweine müssen unverzüglich der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet werden, wobei der Fundort angegeben werden muss. Zudem gibt es Einschränkungen für die Jagd, Schweinehaltungen und die Landwirtschaft. Die genauen Regelungen können den Allgemeinverfügungen der jeweiligen Landkreise und Städte entnommen werden, da diese an lokale Gegebenheiten angepasst werden können. Ziel aller Maßnahmen ist es, eine weitere Ausbreitung und Verschleppung des Virus zu verhindern, insbesondere über die eingerichteten Restriktionszonen hinaus.
Eine interaktive Karte mit der genauen Abgrenzung der Restriktionszone kann hier abgerufen werden.