Darmstadt: Höchststrafe für den Obdachlosen-Mörder – 15-Jähriger muss 10 Jahre in Haft!

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Grausam, unmenschlich, gefühlskalt – mit diesen Worten beschrieb der Vorsitzende Richter Marc Euler am Freitag die Tat des 15-jährigen Hauptangeklagten im Darmstädter Obdachlosen-Mordprozess. Vor dem Landgericht Darmstadt wurde der Jugendliche des Mordes schuldig gesprochen und erhielt die Höchststrafe: zehn Jahre Haft. Wer das Video der brutalen Tötung gesehen hat, wird zustimmen: Diese Strafe ist gerechtfertigt. Richter und Gericht haben in diesem Prozess vieles richtig gemacht.

Rechtsprechung unter den Augen der Öffentlichkeit

Die Reaktionen der Öffentlichkeit auf den Tod des Obdachlosen Andreas N. waren sehr emotional, das Bedürfnis nach Gerechtigkeit groß. In diesem Kontext war die Entscheidung des Richters, den Prozess in großen Teilen öffentlich zu führen, klug. Auch die grausamen Aufnahmen der Überwachungskameras wurden gezeigt. Obwohl der Angeklagte minderjährig war, entschied der Richter, die Öffentlichkeit nicht auszuschließen. So konnte jeder Interessierte das volle Ausmaß der Tat nachvollziehen. Nichts wurde zurückgehalten oder beschönigt. Wer auf den Zuschauerplätzen des Landgerichts saß, erlebte die ganze Brutalität des Mordes und die Gleichgültigkeit des jungen Täters hautnah. Diese schmerzhafte Transparenz war in diesem Fall notwendig.

Ein Zeichen der Härte

Die Zuschauer wurden Zeugen, dass die Justiz, oft kritisiert, in der Lage ist, mit voller Härte durchzugreifen, wenn es erforderlich ist. Richter Euler ließ keinen Zweifel daran, wie er den Mord einordnet: „Wir haben in dieser Kammer schon viel gesehen, aber dieses Ausmaß an Gewalt und Unbarmherzigkeit war selbst für uns Neuland.“ Der Angriff sei einer „Hinrichtung“ gleichgekommen.

Fokus auf Tat und Opfer

Bei der Bewertung durch das Gericht standen die Tat und das Opfer stets im Mittelpunkt. Die schwierige Vorgeschichte des Täters, seine Migrationsgeschichte und familiäre Gewalt wurden im Prozess thematisiert, dienten dem Richter jedoch weder als Erklärung noch als Entschuldigung. Der Täter sei „ein gefährlicher junger Mann“, vor dem die Öffentlichkeit geschützt werden müsse.

Mit der Höchststrafe sendet die Justiz ein deutliches Signal: Die Abscheulichkeit der Tat wurde erkannt und entsprechend geahndet. Oder wie Richter Euler es ausdrückte: „Das Urteil ist Sühne und gerechter Schuldausgleich.“ Dieses Empfinden dürfte auch die Anwesenden im Gerichtssaal geteilt haben.

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