Wiesbaden – Der Schutz persönlicher Daten bleibt ein zentrales Thema in Hessen. Immer mehr Menschen suchen Unterstützung, wenn ihre sensiblen Informationen ungewollt in falsche Hände geraten. Das zeigen die aktuellen Zahlen des Hessischen Datenschutzbeauftragten Alexander Roßnagel, die jetzt veröffentlicht wurden: 7.892 Datenschutzanliegen wurden 2024 schriftlich bearbeitet – ein Anstieg um zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Diese Anliegen umfassten Beschwerden, Beratungen sowie Nachfragen von Betroffenen und Institutionen. Besonders auffällig: Viele Verstöße ereignen sich im sensiblen Bereich des Gesundheitswesens.
Heimliche Aufnahmen und Veröffentlichungen sensibler Daten
Roßnagel nannte mehrere schwerwiegende Fälle aus dem vergangenen Jahr. Eine Arztpraxis etwa reagierte auf kritische Online-Bewertungen, indem sie Klarnamen, Diagnosen und Befunde der Patient:innen im Netz veröffentlichte – ein klarer Bruch des Datenschutzrechts. In anderen Fällen wurden Patienten heimlich mit versteckten Kameras gefilmtoder medizinische Daten über WhatsApp weitergeleitet – ebenfalls verboten.
Sanktionen: Geldstrafen in Höhe von über 500.000 Euro
Im Jahr 2024 verhängte die Datenschutzbehörde in Hessen 55 Verwarnungen, 13 verbindliche Anweisungen und 47 Bußgelder – insgesamt in Höhe von 545.000 Euro. Roßnagel betont, dass man jeder Beschwerde nachgehe und häufig Verstöße aus Unwissenheit resultierten. In vielen Fällen reiche eine Aufklärung, damit die Betroffenen ihre Datenverarbeitung an die gesetzlichen Vorgaben anpassen.
Der Datenschutzbeauftragte sieht seine Behörde daher nicht nur als Aufsichtsinstanz, sondern auch als Beratungsstelle für Bürger und Institutionen. Besonders im Zeitalter digitaler Kommunikation sei ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten wichtiger denn je.