Kreis Bergstraße: Stromspeicherförderung für PV-Anlagen

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Der Kreis Bergstraße fördert auch in diesem Jahr den Ausbau erneuerbarer Energien durch eine neue Richtlinie zur Unterstützung von PV-Stromspeichern. Insgesamt 200.000 Euro stehen zur Verfügung, um die Speicherkapazität zu erweitern und den selbsterzeugten, aber bisher überschüssigen Strom für den Eigenverbrauch zu nutzen, anstatt ihn ins Netz einzuspeisen. Das Hauptziel des Programms ist es, Bürgerinnen und Bürger zu motivieren, ihren Anteil an der Eigennutzung von Solarstrom zu erhöhen und so indirekt den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Gleichzeitig soll der Energieverbrauch im Kreis Bergstraße, insbesondere aus fossilen Energieträgern, gesenkt und der Schadstoffausstoß verringert werden.

Gefördert werden folgende Szenarien:

– Neuanschaffung eines Stromspeichers mit einer Kapazität von mindestens 3 kWh
– Erweiterung der bestehenden Kapazität um mindestens 3 kWh

Die Förderung beträgt 180 Euro pro kWh für Speicher ab drei Kilowattstunden und ist auf maximal 3.000 Euro pro Antrag begrenzt. Dabei übernimmt der Kreis bis zu 50 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist eine bereits vorhandene oder neu installierte PV-Anlage mit mindestens 2 kWp Leistung. Speicher für Balkonkraftwerke sind von der Förderung ausgeschlossen.

Landrat Christian Engelhardt erklärt: „Auch in diesem Jahr unterstützt der Kreis Bergstraße seine Bürgerinnen und Bürger beim Ausbau erneuerbarer Energien. Der Bedarf an Batterien ist weiterhin groß, weshalb wir uns in diesem Förderprogramm auf die Erhöhung der Speicherkapazität konzentrieren. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist entscheidend für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Wir freuen uns, mit dem neuen Programm die notwendige Unterstützung zu bieten und den Einsatz erneuerbarer Energien im Kreis Bergstraße voranzutreiben.“

Auch die Klimaschutzmanager des Kreises, Reiner Pfuhl und Alexander Uhl, begrüßen die neue Förderung. Pfuhl betont, dass das Programm Bürgerinnen und Bürger unterstützt, die bisher aufgrund der hohen Kosten von Stromspeichern zurückgeschreckt sind. Uhl fügt hinzu, dass das Potenzial und der Bedarf für zusätzliche Kapazitäten vorhanden sind und durch die neuen Maßnahmen weiter gesteigert werden können.

Es ist zu beachten, dass die Förderung nicht für Inselbetriebe (Gebäude, die nicht ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sind) und gewerblich genutzte Gebäude gilt. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis und gilt nur für PV-Stromspeicher, die im Kreis Bergstraße errichtet werden und noch nicht bestellt oder installiert sind. Rückwirkende Förderungen sind ausgeschlossen.

Hintergrund der neuen Förderung ist, dass die Einspeisung von Strom ins Netz oft wirtschaftlich unattraktiv ist. Der Eigenverbrauch des erzeugten Stroms ist meist sinnvoller, wobei eine Speichermöglichkeit insbesondere für Personen erforderlich ist, die tagsüber nicht zu Hause sind.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ab sofort Anträge gemäß der neuen Förderrichtlinie stellen. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsmodalitäten finden sich auf der Webseite des Kreises Bergstraße. Jeder Haushalt kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen, und eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht erlaubt. Die Förderzusagen werden nach dem Windhund-Prinzip erteilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Anträge können bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden, solange die Mittel nicht ausgeschöpft sind.

Für weitere Fragen steht die E-Mail-Adresse klimaschutz@kreis-bergstrasse.de zur Verfügung.

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