Nach dem hitzigen Austausch in der Facebook-Gruppe „Facebook Kreis Groß-Gerau“ am 07.10.2024, in dem mehrere Personen über den Abtransport toter Tiere in der Fasanerie berichteten, hat unsere Redaktion auf Wunsch zahlreicher Leser bei der Kreisverwaltung des Landkreises Groß-Gerau nachgehakt. Heute, am 09.10.2024, haben wir eine schriftliche Rückmeldung erhalten.
Frage der Redaktion:
Ist Ihnen der Vorfall bekannt?
Antwort der Kreisverwaltung:
Seit gestern (08.10.2024) ist uns der Vorfall bekannt.
Frage der Redaktion:
Warum wurden die Tiere auf diese Weise entsorgt, und warum wurde diese Methode gewählt?
Antwort der Kreisverwaltung:
Gesetzlich ist die Abholung durch ein Tierkörperbeseitigungsunternehmen vorgeschrieben. Es gibt keine Alternative zu dieser Vorgehensweise.
Frage der Redaktion:
Wurde dieser Vorgang von den zuständigen Behörden genehmigt? Wenn ja, durch wen?
Antwort der Kreisverwaltung:
Für die Abholung toter Tiere ist keine Genehmigung erforderlich.
Frage der Redaktion:
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Tierschutz in der Fasanerie zu gewährleisten und ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?
Antwort der Kreisverwaltung:
Es handelt sich um natürliche Todesfälle im normalen Rahmen. Es wurden keine Tiere getötet, und es liegen keine Verstöße gegen den Tierschutz vor.
Trotz dieser Erklärung bleiben bei uns und vielen Bürgern weiterhin Fragen offen: Wie erklären sich die geschilderten „Massen“ an toten Tieren? Warum werden, falls die Tiere nach und nach sterben, diese über einen längeren Zeitraum nicht entsorgt? Die jüngste Kritik über den Abschuss von Rehen in der Nähe eines Spielplatzes hat bereits für Empörung gesorgt und lässt die Situation für viele noch kritischer erscheinen.