Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) möchte künftig erfassen, wenn antisemitische und volksverhetzende Straftaten einen religiösen oder antisemitischen Hintergrund haben. Bisher wurden solche Straftaten unter die Kategorie „rechts“ gesetzt.
Die Bundesinnenministerin möchte eine Statistik über das Ausmaß antisemitischer Straftaten mit religiösem und oder ausländischem Hintergrund erarbeiten. Faeser möchte in den zuständigen Gremien dafür sorgen, dass die Kriterien für die Erfassung einer Kriminalitätsstatistik verändert werden. Aktuell gilt in der Kommunikation zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern (LKA), dass fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten der Kategorie „Rechts“ zugeordnet werden.
Die jüngste veröffentlichte Straftatenstatistik des Jahres 2022 zählt nur 105 antisemitische Straftaten auf, die im Zusammenhang mit „religiösen und oder ausländischer Ideologie“ standen. Zudem wurden 2185 Straftaten der Kategorie „Rechts“ zugeordnet.
Das Innenministerium wird aufgrund der veränderten Lage durch die Auseinandersetzung im Gazastreifen eine Sonderregelung anstreben. Die Sonderregelung muss von der Arbeitsgruppe Qualitätskontrolle beschlossen werden, an der Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Landeskriminalämter teilnehmen. Die AG trifft sich jährlich zweimal.