Heute Nacht wird an der A60 in der Gemarkung Bischofsheim eine Kampfmittelsondierung durchgeführt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen:
Im Zuge der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn der A60 wurde während einer Kampfmittelsondierung ein Verdachtspunkt in der Gemarkung Bischofsheim festgestellt. Dieser Verdachtspunkt wird heute Abend näher untersucht.
Sollte dabei ein Kampfmittel gefunden werden, wird der Kampfmittelräumdienst des RP Darmstadt dieses sichten und bewerten, um über die weiteren Maßnahmen zu entscheiden.
Falls sofortige Maßnahmen erforderlich sind, legt der Kampfmittelräumdienst je nach Fundlage die betroffenen Bereiche fest. Sollte eine Evakuierung notwendig werden, werden Sie umgehend informiert. Halten Sie für diesen Fall notwendige persönliche Dinge wie Kleidung, Medikamente und Ausweisdokumente bereit.
Die Gemeinde Bischofsheim informiert über Lautsprecher-Durchsagen, die Homepage und Social-Media-Kanäle über eventuelle Evakuierungsmaßnahmen. Für Personen, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können, wird ein Betreuungsplatz im Bürgerhaus eingerichtet.
Die Gemeinde Bischofsheim wird auch dann zeitnah über alle Kanäle informieren, wenn kein Kampfmittel gefunden wird oder die Entschärfungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt geplant werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie wahrscheinlich ist eine Evakuierung?
Eine Evakuierung ist am Dienstag und/oder Mittwoch (04.06.2024 bzw. 05.06.2024) auch nachts möglich. Verfolgen Sie die Medienberichte, ob ein Blindgänger gefunden wird. Bisher gibt es nur einen Verdachtspunkt auf Metall im Boden. Häufig handelt es sich dabei nicht um eine scharfe Bombe.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni 2024 wird der Verdachtspunkt aufgegraben. Erst dann kann festgelegt werden, ob und in welchem Bereich evakuiert werden muss.
Befindet sich meine Wohnung/mein Haus im Evakuierungsradius?
Diese Information kann erst nach der Fundbewertung durch den Kampfmittelräumdienst gegeben werden.
Wie lange wird eine Evakuierung dauern?
Die Dauer hängt davon ab, wie schnell die betroffenen Menschen ihre Wohnungen verlassen können. Erst nach Freigabe durch die Ordnungsbehörden und die Polizei kann mit der Entschärfung begonnen werden. Nach erfolgreicher Entschärfung erfolgt die Entwarnung durch die Einsatzkräfte.
Ab wann muss ich meine Wohnung/mein Haus verlassen?
Verlassen Sie Ihre Wohnung oder Geschäftsräume selbstständig ab Bekanntgabe des Evakuierungsradius. Beachten Sie die Lautsprecherdurchsagen, Radiomeldungen und mobile Warnsysteme sowie die Informationen auf der Internetseite der Stadt Rüsselsheim am Main.
Ich kann meine Wohnung/mein Haus nicht selbstständig verlassen. Wer hilft mir?
Bettlägerige Personen und Menschen mit schwerer Gehbehinderung werden von der unteren Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Groß-Gerau in Notunterkünfte betreut und nach der Entschärfung nach Hause gebracht.
Wo kann man sich während einer Evakuierung aufhalten?
Wer die Möglichkeit hat, sollte bei Freunden, Verwandten oder Bekannten außerhalb des Evakuierungsradius unterkommen. Alternativ steht eine Notunterkunft im Bürgerhaus zur Verfügung.
Kann ich mein Haustier bei einer möglichen Evakuierung mitnehmen?
Haustiere sollten im Regelfall zuhause bleiben. Wer das nicht möchte, muss sein Tier anderweitig unterbringen oder mitnehmen. In den Notunterkünften gibt es meistens keine Möglichkeit zur Unterbringung von Haustieren. Stellen Sie sicher, dass Ihre Tiere genug Futter und Wasser haben, falls die Evakuierung länger dauert.
Kann ich bei einer Evakuierung auf eigene Verantwortung in meiner Wohnung bleiben?
Im Evakuierungsbereich besteht Gefahr für Leib und Leben. Personen, die im Evakuierungsbereich bleiben, gefährden sich selbst und die Rettungskräfte. Eine Bombenentschärfung kann sich verzögern, und es kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Verlassen der Wohnung ist rechtlich verpflichtend. Im Notfall können Türen aufgebrochen und Personen zwangsweise evakuiert werden. Wer sich gegen die Evakuierung wehrt, kann von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.