Kreis Groß-Gerau: Infoveranstaltung zum Thema Fluglärm gut besucht

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Bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) und der Landeshauptstadt Mainz im Bürgerhaus Mainz-Hechtsheim wurde intensiv über die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm und die Notwendigkeit strengerer Lärmgrenzwerte diskutiert. Trotz der Sommerhitze und der Fußball-Europameisterschaft kamen 150 interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mainz, Rheinhessen sowie einigen hessischen Kommunen zu der Veranstaltung, was den hohen Leidensdruck vieler Betroffener verdeutlicht.

Nino Haase, Oberbürgermeister der Stadt Mainz, und Thomas Will, Landrat des Kreises Groß-Gerau und Vorstandsvorsitzender der KAGZRM, betonten die Dringlichkeit eines echten Nachtflugverbots von 22 bis 6 Uhr und forderten auch tagsüber geringere Lärmbelastungen. „Wenn Schulhöfe Lernorte sein sollen, dann müsste es dort auch so leise sein, dass Kinder hier lernen können“, sagte Thomas Will. Beide stimmten darin überein, dass der Fluglärmschutz über den Rhein hinausgehen und Mainz als Lärmschutzzone anerkannt werden sollte.

Die Teilnehmer der Veranstaltung äußerten ihre Erwartungen und Wünsche bezüglich des Fluglärmschutzes. Viele fühlten sich stark von Fluglärm beeinträchtigt, selbst diejenigen, die bereits passive Schallschutzmaßnahmen wie Lärmschutzfenster oder Lüfter nutzen. Es bestand großes Interesse an der Wiederaufnahme des passiven Schallschutzprogramms, das 2021 ausgelaufen ist.

Prof. Dr. Rainer Guski von der Ruhr-Universität Bochum präsentierte wesentliche Ergebnisse eines neuen Gutachtens zur Wirkung von Fluglärm auf die Gesundheit. Die Untersuchung ergab, dass das derzeitige Niveau des Fluglärmschutzes nicht ausreicht, um schwere Gesundheitsprobleme wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlafstörungen und Depressionen zu reduzieren oder zu verhindern. Das Gutachten wurde vom Fluglärmschutzverein Rhein-Main e.V. in Auftrag gegeben, um Empfehlungen für die Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes zu entwickeln.

Die Studie empfahl deutlich niedrigere Lärmgrenzwerte als die derzeit gültigen. Sollte das Fluglärmschutzgesetz entsprechend angepasst werden, könnten sich die Lärmschutzzonen erweitern und mehr Menschen Anspruch auf passiven Schallschutz haben, sollte das Programm wieder aufgenommen werden.

Im Anschluss an den Vortrag moderierte Stefanie Heng-Ruschek eine Diskussionsrunde mit Prof. Dr. Rainer Guski, Manfred Ockel (Bürgermeister von Kelsterbach, KAGZRM-Vorstand), Janina Steinkrüger (Beigeordnete und Dezernentin für Umwelt, Grün, Energie und Verkehr in Mainz, KAGZRM-Vorstand) und Paul-Gerhard Weiß (Stadtrat von Offenbach a. Main, Vorsitzender der Fluglärmkommission). Die Diskussion drehte sich um politische Maßnahmen zur Verbesserung des Fluglärmschutzes.

Der KAGZRM-Vorstand präsentierte in diesem Kontext ein neues Forderungspapier für verbesserten Gesundheitsschutz durch Fluglärm. Es basiert auf den von Prof. Dr. Guski et al. empfohlenen Grenzwerten und fordert gesetzliche Änderungen zur Verbesserung der Fluglärmsituation.

Zu den Forderungen der KAGZRM zählen ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, Änderungen im Luftverkehrsgesetz zugunsten des aktiven Schallschutzes, eine Novellierung des Fluglärmschutzgesetzes zur Absenkung der Lärmgrenzwerte, Anpassungen für höheren baulichen Schallschutz, Nachbesserungen im Fluglärmschutzkonzept des Flughafens, Erweiterungen der Lärmschutzbereiche und die Einführung einer wirksamen Lärmobergrenze. Das Forderungspapier soll nun in die politische Debatte auf Landes- und Bundesebene eingebracht werden.

Janina Steinkrüger rief abschließend die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich weiterhin aktiv für den Fluglärmschutz einzusetzen, an den Montagsdemos teilzunehmen, die Forderungen der KAGZRM zu unterstützen und den Druck auf die Politik zu erhöhen. Das Forderungspapier der KAGZRM ist online verfügbar unter:

[https://www.kreisgg.de/umwelt/flughafenangelegenheiten/kagzrm/historie/ziele](https://www.kreisgg.de/umwelt/flughafenangelegenheiten/kagzrm/historie/ziele)

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