Wer längere Zeit ohne Arbeit oder ohne ein festes Einkommen ist, das ausreicht, um die
Kosten für den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu decken, kann Bürgergeld beantragen.
Im Odenwaldkreis ist das Kommunale Job-Center (KJC) in Erbach hierfür zuständig. Nach
einer Antragstellung wird durch die Mitarbeitenden des KJC ein entsprechender Bescheid
über die Höhe der zu erwartenden Leistungen an die Antragstellenden geschickt oder es
kommt zu einer Ablehnung. Nicht immer sind die Empfänger mit den Antworten
einverstanden. Dann besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diese werden in der
Widerspruchstelle, die Teil des Kommunalen Service-Centers im Landratsamt ist, bearbeitet.
Das Kommunale Job-Center sowie die Abteilung für Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabe-
Paket haben im vergangenen Jahr insgesamt 8.431 Bescheide erstellt. Auf nur 304 dieser
Bescheide erfolgte ein Widerspruch. Am häufigsten wurde dabei den Entscheidungen über
eine Übernahme von Kosten der Unterkunft und Heizung, über die Gewährung sonstiger
Leistungen zum Lebensunterhalt oder über die Anrechnung von Einkommen widersprochen.
Im Jahresverlauf 2022 wurden 121 Widersprüche zurückgewiesen. In 24 Fällen wurde er
zurückgezogen oder hatte sich zwischenzeitlich erledigt, weil beispielsweise Unterlagen
nachgereicht oder offene Sachverhalte geklärt werden konnten. Lediglich 48 Widersprüchen
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wurde in vollem Umfang beziehungsweise teilweise stattgegeben. In 111 Fällen steht eine
Entscheidung noch aus.
Die Zahlen unterscheiden sich dabei nur geringfügig von denen aus 2021: Auf 7.681
Bescheide gingen insgesamt 258 Widersprüche ein, denen in rund 18 Prozent der Fälle voll
oder teilweise stattgegeben wurde. In 47 Prozent der Widersprüche erfolgte eine
Zurückweisung sowie Rücknahme. Und auch für das aktuelle Jahr zeichnet sich eine
ähnliche Tendenz ab. Bei 4.669 Bescheiden im ersten Halbjahr kam es zu 127
Widersprüchen,
was einer Widerspruchsquote von 2,7 Prozent entspricht.
Geht ein Widerspruchsverfahren in ein Klage- oder Berufungsverfahren über, werden
Nichtzulassungsbeschwerden eingereicht oder besteht ein einstweiliger Rechtsschutz, kann
es bis zu einer finalen Entscheidung durchaus eine gewisse Zeit dauern. So sind zwischen
2015 und 2022 rund 530 Verfahren aufgelaufen. Im vergangenen Jahr konnten 122 davon
erledigt werden. Mit sehr gutem Erfolg, denn in 68,9 Prozent der Verfahren wurde zugunsten
des Odenwaldkreises entschieden, in 16,4 Prozent der Fälle bekam er teilweise Recht und
nur 13,9 Prozent der Verfahren wurden verloren.
„Die geringe Anzahl an stattgegebenen Widersprüchen zeigt, dass die Mitarbeitenden im
Kommunalen Job-Center sehr kompetente und sorgfältige Arbeit leisten. Auch in Phasen, in
denen, wie in jüngster Vergangenheit, durch die Umstellung vom Arbeitslosengeld II auf das
Bürgergeld oder den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine, eine
Mehrbelastung getragen werden mussten, war auf die Arbeitsqualität und das
Verantwortungsbewusstsein der Kolleginnen und Kollegen Verlass“, so Florian Steiniger,
Leiter des Kommunalen Service-Centers. „Zudem bestätigen die Entscheidungen der
Gerichte unseren hohen Qualitätsanspruch immer wieder. Wir setzen alles daran, diesem
auch weiterhin zu entsprechen, damit unsere Kundinnen und Kunden die Leistungen
erhalten, die ihnen gesetzlich zustehen.“
Text: Odenwaldkreis