Ein Zeitfenster von sieben Minuten nutzte ein zunächst unbekannter Täter am Samstag (06.01.) als er gegen 18:20 Uhr aus einem unverschlossenen Auto in der Ploenniesstraße ein Smartphone und einen Laptop entwendete. Der Besitzer der Wertgegenstände erstattete sofort Anzeige bei der Polizei. Am darauffolgenden Tag (07.01.) ließ der Bestohlene sein Handy orten und klingelte sich an der angezeigten Wohnanschrift durch, mit Erfolg! Eine unbekannte Frau händigte ihm sein Smartphone aus, das ihr von einem Bekannten überlassen worden sei. Als dem Geschädigten auffiel, dass auch sein Laptop gestohlen wurde und er erneut Kontakt mit den Beamtinnen und Beamten aufnahm, beantragten die Ordnungshüter über die Staatsanwaltschaft Darmstadt einen richterlichen Beschluss zur Wohnungsdurchsuchung. Hier konnte neben dem Laptop nach kurzer Zeit auch der 44-jährige Tatverdächtige angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Bei der Durchsuchung des Tatverdächtigen, der den Diebstahl einräumte, fanden die Ordnungshüter zudem eine geringe Menge Methadon. Beim Abgleich der Daten des 44-Jährigen stellten sie fest, dass er aufgrund einer offenen Geldstrafe per Haftbefehl gesucht wurde. Da er diese nicht bezahlen konnte, wurde der Festgenommene nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert, wo er nun eine Haftstrafe von voraussichtlich sieben Monaten verbüßen muss. Ihn erwartet neben seiner zu verbüßenden Haftstrafe auch noch ein Strafverfahren wegen Diebstahls und dem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Dem Geschädigten konnte noch am selben Abend sein Laptop wieder ausgehändigt werden.
Text: Polizei