Der geplante Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann wie vorgesehen durchgeführt werden. Dies wurde am Abend vom hessischen Landesarbeitsgericht entschieden. Bereits im Güterverkehr hat der Ausstand begonnen. Das hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt lehnte am Dienstagabend einen Antrag der Deutschen Bahn auf eine einstweilige Verfügung gegen den Streik ab. Auch das Regio-Bahnunternehmen Transdev scheiterte in einem zweiten Eilverfahren. Weitere rechtliche Schritte gegen den dreitägigen Arbeitskampf sind nicht möglich.
GDL-Chef Claus Weselsky begrüßte die Gerichtsentscheidung und betonte, dass die Gewerkschaft ihre grundgesetzlich geschützten Rechte weiter ausüben könne. Er äußerte sich am Dienstagabend zufrieden über die Entscheidung und warf dem Konzern vor, alles zu unternehmen, um die Gewerkschaft zu schwächen.
Die Deutsche Bahn forderte die GDL am Dienstagabend zu weiteren Verhandlungen auf und appellierte an die Lokführergewerkschaft, den Weg des Kompromisses einzuschlagen.
Bereits um 18 Uhr am Dienstagabend hatten die ersten Lokführer ungeachtet der ausstehenden Gerichtsentscheidung ihre Arbeit niedergelegt. Fahrgäste müssen sich im Personenverkehr zwischen Mittwoch und Freitag auf erhebliche Einschränkungen einstellen.
Die GDL hatte den neuen Warnstreik am Sonntagabend angekündigt und rief ihre Mitglieder dazu auf, ab Dienstag um 18 Uhr zunächst die Gütersparte der Deutschen Bahn, DB Cargo, zu bestreiken. Ab Mittwoch früh um 2 Uhr soll der Warnstreik bundesweit auf den Personenverkehr ausgeweitet werden. Die GDL gab als Ende des Warnstreiks Freitagabend um 18 Uhr an.
Die Deutsche Bahn erwartet massive Auswirkungen und hat einen Notfahrplan für den Fernverkehr vorbereitet, der ab Mittwoch greift. Dieser sieht längere Züge vor, deckt jedoch nur etwa 20 Prozent des üblichen Angebots im Fernverkehr ab. Auch im Regionalverkehr wird die Bahn ein stark reduziertes Angebot bieten, wobei der Umfang je nach Region variieren kann.
Der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) und der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) informierten im Vorfeld der Gerichtsentscheidung darüber, dass Regionalzüge und S-Bahnen vom Streik betroffen sein würden. Busse, RegioTram-Linien, U-Bahnen und Straßenbahnen sollen jedoch weiterhin fahren. Der NVV veröffentlichte eine Übersicht mit voraussichtlichen Zugausfällen, während der RMV seine Fahrgäste online über betroffene Bahnlinien informiert.